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Zahlungsavis

Als Avis wird im Zahlungsverkehr die Vorankündigung einer Zahlung bezeichnet.

Das Zahlungsavis dient dem Zahlungsempfänger einerseits als Bestätigung für seine Liquiditätsplanung und andererseits für eine leichtere Zuordnung der Geldanweisung. Durch das Zahlungavis wird der Empfängerbank mitgeteilt, dass eine Zahlung eingehen wird. Diese Information ist wiederum wichtig, wenn beispielsweise eine Auszahlung von einem überzogenen Konto vorgenommen werden soll. Durch die angekündigte Überweisung wird eine nachträgliche Deckung bereitgestellt.

Abbildung: Beispiel für ein Zahlungsavis

Um dem Empfänger der Zahlung die Zuordnung zu erleichtern, wird eine detaillierte Aufstellung aller ausgeglichenen Posten, die von der Zahlung betroffen sind, erstellt. Details wie Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Zahlungsbetrag, Skontoabzug und berechnete Gutschrift werden als Rechnungsdetails in die Aufstellung aufgenommen. So kann z. B. aus einer beleglosen eine beleghafte Buchung gemacht werden.