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Rahmenvertrag

Ein Rahmenvertrag wird zwischen zwei Geschäftspartnern geschlossen und beinhaltet Vereinbarungen und Bedingungen für zukünftige abzuschließende Verträge.

Er wird in der Regel zwischen juristischen Personen geschlossen, in seltenen Fällen auch mit natürlichen Personen. Von einem Rahmenvertrag profitieren beide Vertragspartner, da hierin alle wichtigen Aspekte der Zusammenarbeit festgehalten werden und als Grundlage für spätere Geschäfte und Verträge dienen. Gleichzeitig lässt er genügend Freiraum für nötige Anpassungen oder Erweiterungen in Einzelfällen, etwa Internationalisierung in verschiedenen Ländern. Vertragspartner eines Rahmenvertrags können zum Beispiel Käufer und Verkäufer sein oder Auftraggeber und Auftragnehmer.

Abb. Rahmenvertrag: Sie lassen den Vertragspartnern viel Spielraum für weitere Regelungen.

Typische Inhalte für einen Rahmenvertrag können eine feste Abnahmemenge eines bestimmten Produkts sein oder feste Vereinbarungen über die Qualität der Ware sowie Angaben zu Liefer- und Zahlungsbedingungen getroffen werden. Gleichzeitig können Sonderkonditionen im Rahmenvertrag festgehalten werden.

Bei Mercateo können Einkäufer und Lieferanten ihre vorab vereinbarten Rahmenverträge als Exklusivkataloge integrieren und haben so die Möglichkeit, bestimmte Produkte weiterhin von ihrem Stammlieferanten über Mercateo zu beziehen.