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Kreditor

Kreditor ist ein Begriff aus der Buchhaltung und bezeichnet im deutschen Rechnungswesen den Gläubiger eines Unternehmens, insbesondere einen Lieferanten, der z. B. Rohstofflieferungen oder Dienstleistungen auf Rechnung erbracht hat.

Der Begriff Kreditor bezeichnet die Gläubiger der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Begriff leitet sich von dem lateinischen Wort „credere“ ab, was so viel wie „glauben“ oder „anvertrauen“ bedeutet. Aus diesem Grund werden Kreditoren auch als Gläubiger bezeichnet. Kreditoren können sowohl natürliche Personen, Unternehmen oder auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sein, mit denen ein anderes Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung steht. Der Komplementärbegriff zum Kreditor ist der Debitor.

Vor allem in großen Unternehmen ist es üblich, Debitoren von geschulten Debitorenbuchhaltern betreuen zu lassen. Zu diesem Zweck wird eine umfangreiche Kundendatenbank aufgebaut und gepflegt. Von Adressangaben über zugesicherte Rabatte bis hin zu Zahlungszielen werden hier alle wichtigen Kundendaten, die für diese Geschäftsverbindung wichtig sind, erfasst. Debitoren werden oft mit eigenen Nummern – Kundennummer oder auch Debitorennummer genannt – versehen. Diese taucht auf allen Belegen oder in Verwendungszwecken auf, sodass eine eindeutige Zuordnung der Vorgänge möglich ist.