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Unite Podcast #42: Elektronische Marktplätze in der öffentlichen Beschaffung

Dr. Christopher Wolters, Rechtsanwalt, BLOMSTEIN
André Schwarz, Vice President of Government Affairs & Public-Private Partnerships, Unite

Podcast
Kernbotschaften
Shownotes

Expertengespräch zu Marktplätzen in der öffentlichen Beschaffung

Die öffentliche Beschaffung steht unter Druck – und elektronische Marktplätze werden zum unverzichtbaren Werkzeug für moderne öffentliche Beschaffungsprozesse. Das zeigen in Folge 42 des Unite Podcasts Dr. Christopher Wolters, Rechtsanwalt der Kanzlei BLOMSTEIN, und André Schwarz, Vice President of Government Affairs & Public-Private Partnerships bei Unite. Die beiden Experten diskutieren, wie Marktplätze Beschaffungsprozesse transparenter und effizienter machen, Einkaufsverantwortliche entlasten und die Dokumentation von Vergabeentscheidungen unterstützen.

Erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Vergabegrundsätze Anbieter von Marktplätzen erfüllen müssen. Wolters und Schwarz räumen mit Mythen rund ums Vergaberecht auf, zeigen praxisnahe Wege zur Entlastung von Beschaffungsstellen auf und plädieren für mehr Mut und Kreativität in der öffentlichen Beschaffung. Hören Sie, warum elektronische Marktplätze mehr sind als nur ein technisches Tool – und welche Weichen jetzt gestellt werden müssen, damit öffentliche Beschaffung zukunftsfähig wird.





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Was Sie in der Podcast-Folge erfahren:

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Vergaberecht ist Rahmen mit Spielraum

Statt das Vergaberecht als starre Vorschrift zu begreifen, sollten Beschaffungsstellen seine Flexibilität nutzen – insbesondere bei wenig ausgeschöpften Verfahren wie der Innovationspartnerschaft.

Elektronische Marktplätze schaffen echte Entlastung

Standardisierte Beschaffungen können effizient über elektronische Marktplätze abgewickelt werden – das spart Ressourcen, steigert Transparenz und schafft Kapazitäten für komplexe Vergaben.

Anforderungen an elektronische Marktplätze

Elektronische Marktplätze sind Beschaffungsdienstleister und müssen diese Anforderungen erfüllen: Freiheit von Interessenkonflikten, Bietergleichbehandlung, Gewährleistung von Transparenz und Wirtschaftlichkeit.

Mut zur Gestaltung statt Angst vor Fehlern

Rechtssicherheit ist wichtig, darf aber nicht Innovation blockieren. Öffentliche Einkäufer brauchen mehr Mut, um ungenutzte rechtliche Möglichkeiten klug und verantwortungsvoll auszuschöpfen.

Prinzipiell ist es möglich, alle Formen der öffentlichen Beschaffung über elektronische Marktplätze abzuwickeln.

Dr. Christopher Wolters, Rechtsanwalt, Kanzlei BLOMSTEIN

Shownotes

Webinar: Öffentliche Beschaffung über elektronische Marktplätze – die 5 häufigsten Fragen

Was müssen öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung über elektronische Marktplätze beachten? Das Vergaberecht regelt die Beschaffung über Marktplätze nicht explizit. Die Leerstelle im Gesetz führt im öffentlichen Sektor zu Unsicherheit. In unserem Webinar am 28. Mai 2025 von 10.30 bis 11.30 Uhr beleuchten Dr. Christopher Wolters, Rechtsanwalt der Kanzlei BLOMSTEIN, und Dr. Juliane Voigtmann, Head of Corporate Legal bei Unite, den rechtlichen Rahmen. Sie erfahren im Webinar, unter welchen Bedingungen elektronische Marktplätze in der öffentlichen Beschaffung genutzt werden können und erhalten Antworten auf die fünf häufigsten Fragen im Umgang mit diesen.

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Praxis-Webinare auf einen Blick

Im Juni finden außerdem Praxis-Webinare statt, die Einblicke geben, wie eine Stadt und ein Stadtwerk erfolgreich über Unite beschaffen. Tragen Sie sich schon jetzt unverbindlich in unsere Interessenliste ein und erhalten Sie zu jedem Webinar eine Einladung.

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Markterkundung im Vergaberecht: ARS-Seminar mit Praxisbeispiel von Unite

Der Workshop „Markterkundung im Vergaberecht“ der ARS Akademie vermittelt praxisnahes Wissen zur rechtssicheren und effizienten Durchführung von Markterkundungen im öffentlichen Beschaffungswesen. Teilnehmende lernen, wie sie den Markt systematisch analysieren, geeignete Anbieter identifizieren und dabei alle vergaberechtlichen Vorgaben einhalten.

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Begriffe und Abkürzungen der Episode

UVgO: Unterschwellenvergabeordnung

GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

B2C: Business to consumer

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