Stand: 05/2024
Unite setzt auf nachhaltigen Erfolg durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und selbstauferlegter Standards. Der Anbieter muss sicherstellen, dass alle angebotenen und gelieferten Artikel den geltenden Gesetzen und den folgenden Anforderungen entsprechen. Unite behält sich vor, dies jederzeit zu überprüfen.
A Artikelverkaufsverbot
Folgende Artikel sind vom Verkauf ausgeschlossen:
1 Arzneimittel
Arzneimittel dürfen nicht verkauft werden. Medizinprodukte sind hingegen gestattet. Der Hauptunterschied zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten liegt in der Weise, wie sie im/am Körper wirken. Arzneimittel wirken chemisch oder biologisch, Medizinprodukte primär physikalisch.
2 Tabakwaren & Betäubungsmittel
Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und andere Tabakerzeugnisse sowie Artikel, die Nikotin enthalten (wie z.B. elektronische Zigaretten), sind vom Verkauf ausgeschlossen.
Das Gleiche gilt für Betäubungsmittel, Drogen und andere Substanzen, die ein Gesundheitsrisiko darstellen können.
Der Verkauf von Alkohol unterliegt den Einschränkungen des Teil B.
3 Sachkundepflichtige Stoffe und Gemische
Stoffe und Gemische mit den folgenden Gefahrenpiktogrammen - in Kombination mit den jeweils genannten H-Sätzen - sind nicht gestattet:
GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
GHS08 (Gesundheitsgefahr) und eines der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372
GHS03 (Flamme über einem Kreis)
GHS02 (Flamme) und eines der Gefahrenhinweise H224, H241 und H242
Artikel, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln
GHS01 (explodierende Bombe)
4 Ausgangsstoffe für Explosivstoffe
Zu den Ausgangsstoffen für Explosivstoffe zählen u.a. Aceton und Schwefelsäure. Diese dürfen nicht separat angeboten werden.
5 Pflanzenschutzmittel
Zu Pflanzenschutzmitteln gehören z.B. Moosvernichter, Natur-, Obst- und Rasendünger.
Biozide sind hingegen gestattet.
6 Tiere und geschützte Pflanzen
Es dürfen keine lebenden Tiere verkauft werden.
Daneben ist das Anbieten von Tierkörpern, Teilen von Tieren und Pflanzen, die nach dem CITES-Übereinkommen unter den Artenschutz fallen (z.B. Menschenaffen, Wale, Elefanten, Schuppentiere, Landschildkröten, Krokodile, verschiedene Orchideen- und Kakteenarten) sowie von Artikeln, die aus Teilen solcher Tiere und Pflanzen hergestellt worden sind, untersagt.
7 Pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen
Pfandflaschen und sonstige Getränkeverpackungen, die einer Pfandpflicht unterliegen, sind nicht zugelassen.
8 Erotik- und pornografische Artikel
Erotik- und pornografische Artikel jeglicher Art einschließlich Sextoys dürfen nicht vertrieben werden. Dazu gehören auch Spaßartikel oder beispielsweise Lebensmittel, die einen pornografischen Bezug haben.
9 Waffen und Pyrotechnik
Schuss-, Hieb-, Stoß-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen sowie andere gefährliche Gegenstände wie Wurfsterne und Armbrüste sind verboten. Das gilt auch für Waffenteile, Munition, Waffenkits (einschließlich Modellfeuerwaffen-Kits für Schusswaffenmodelle, mit denen keine Munition verschossen werden kann), Paintballgewehre und Scheinwaffen.
Ebenso verboten ist der Verkauf von Pyrotechnik.
10 Verfassungsfeindliche Artikel
Artikel, die verfassungsfeindlicher Art sind oder Rassismus, Hass oder Diskriminierung fördern sowie faschistische Memorabilien sind vom Verkauf ausgeschlossen.
11 Gesetzliche Verkaufsverbote
Artikel, die einem gesetzlichen Verkaufsverbot unterliegen, dürfen nicht angeboten werden. Dazu gehören u.a.:
Nach Artikel 5 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie jegliche Artikel aus oxo-abbaubarem Kunststoff sowie bestimmte Einwegkunststoffartikel, u.a. To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor, Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe
Getarnte Überwachungskameras
Navigationssysteme mit integrierter Radarwarnung
Plagiate und Artikel, die Marken-, Urheber- oder Patentrechte verletzen
u.v.m.
B Artikelbeschränkungen
Folgende Artikel dürfen nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben verkauft werden. Die Auflistung ist eine Hilfestellung und nicht abschließend. Sie entbindet den Anbieter nicht von seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflicht, eine laufende Prüfung hinsichtlich der Gesetzeskonformität seiner Angebote und der von ihm vertriebenen Artikel durchzuführen, die Gesetzeskonformität sicherzustellen und Unite bei Verstößen schadlos zu halten.
1 Produktsicherheitsrelevante Artikel
Es dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, die allen anzuwendenden Rechtsvorschriften genügen. U.a. für Spielzeug, elektrische Geräte, persönliche Schutzausrüstung, Medizinprodukte oder Messgeräte sind dabei produktspezifische Vorschriften einzuhalten. Ggf. bestehende Informations-, Kontroll-, Lagerungs-, Transport- und Korrekturpflichten müssen erfüllt werden und die Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sein (z.B. CE, UKCA). Konformitätserklärungen sind auf Verlangen Unite zur Verfügung zu stellen und – soweit notwendig – mit dem Produkt mitzuliefern.
2 Chemikalien (REACH)
Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die der EU-REACH-Verordnung, UK REACH, CH ChemO bzw. allgemein dem für das Vertragsgebiet anwendbaren Chemikalienrecht unterliegen, müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. U.a. sind bei gefährlichen Stoffen und Gemischen („Gefahrstoffen") Sicherheitsdatenblätter sowie die Informationen nach Art. 33 EU-REACH-Verordnung mindestens elektronisch in der Artikelbeschreibung und ggf. zusätzlich mit der Lieferung zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten. Sollte sich für Gefahrstoffe, die der Anbieter in den vorausgegangenen zwölf Monaten geliefert hat, das Sicherheitsdatenblatt ändern, hat der Anbieter das neue Sicherheitsdatenblatt mit dem Vermerk „Überarbeitet am [Datum]" unter Angabe der jeweiligen Unite-Bestellnummer per E-Mail an SDB@unite.eu zu senden und außerdem in der Artikelbeschreibung zu aktualisieren.
Daneben ist der Verkauf von Gefahrstoffen nur unter Angabe
der Gefahrenpiktogramme
der Signalwörter
der Gefahren- und Sicherheitshinweise (H-Sätze, P-Sätze)
ggf. Sonderkennzeichnung
in der Artikelbeschreibung gestattet.
3 Biozide
Biozide bedürfen eines Merksatzes, der zwingend in der Langbeschreibung des Artikels aufzuführen ist und sich gut lesbar und deutlich abhebt (Biozid-Merksatz):
„Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Die Artikelbeschreibung darf hinsichtlich der Gesundheitsrisiken des Biozids nicht irreführend sein (z.B. „niedriges Risikopotential“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“).
Daneben müssen die Biozide für das entsprechende Vertragsgebiet verkehrsfähig und zugelassen sein. Es werden folgende Angaben benötigt:
Angaben gemäß des Abschnitts Chemikalien (REACH) in Teil B einschließlich des Sicherheitsdatenblatts
Biozid-Merksatz
Name und Zulassungs- bzw. Registriernummer des Biozids
ggf. Hinweise zur Anwendung und zum Einsatzbereich bzw. Verbote und Beschränkungen (z.B. Limitierung auf Profi-Anwender).
4 Desinfektionsmittel
Der Verkauf von Desinfektionsmitteln ist nur zulässig, wenn es als Biozid, Medizinprodukt oder Kosmetikum klassifiziert ist. Desinfektionsmittel, die als Arzneimittel eingestuft sind, dürfen nicht verkauft werden.
5 Bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
Es dürfen ausschließlich solche Elektro- und Elektronikgeräte geliefert werden, die der EU-RoHS-Richtlinie und deren nationalen Umsetzungsgesetzen, UK RoHS, CH ChemRRV bzw. allgemein dem für das Vertragsgebiet anwendbaren einschlägigen Recht entsprechen. Insbesondere dürfen vorgeschriebene Stoffmengen (für verwendete Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher usw.) nicht überschritten werden.
Konformitätserklärungen und Nachweisdokumentationen sind vorzuhalten und auf Anfrage Unite zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen die Artikel ordnungsgemäß gekennzeichnet sein (z.B. CE).
6 Energieeffizienzkennzeichnung (Energielabel)
Bei Artikeln, insbesondere Elektrogeräten und Leuchtmitteln, die mit einer Energieeffizienzkennzeichnung zu versehen sind, müssen basierend auf der EU-Rahmenverordnung für Energieverbrauchskennzeichnung bzw. den entsprechenden Gesetzen im Vertragsgebiet das Energielabel und das Produktdatenblatt auch beim Online-Angebot dargestellt werden.
7 Konfliktminerale
In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung über Konfliktminerale und dem US Dodd-Frank Act dürfen die Minerale Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erze sowie Gold nicht verwendet werden, wenn sie aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen (z.B. Demokratische Republik Kongo). Der Anbieter muss durch die Etablierung geeigneter Prozesse gewährleisten und im Zweifel nachweisen, dass seine Artikel keine Konfliktminerale aus diesen Regionen enthalten. Die gleichen Sorgfaltspflichten sind auch in Bezug auf die Verwendung von Kobalt und Glimmer einzuhalten.
8 Altersbeschränkte Artikel wie Alkohol
Artikel, die einer Altersbeschränkung unterliegen (wie z.B. alkoholische Getränke), dürfen unter Angabe der Alterseinstufung zum Verkauf angeboten werden. Die Abgabe dieser Artikel ist nur an Personen gestattet, für deren Alter die Artikel freigegeben sind. Bei der Zustellung hat eine Überprüfung des Alters der Empfangsperson zu erfolgen.
9 Bücher
Beim Verkauf von Büchern ist eine mögliche Buchpreisbindung im jeweiligen Vertragsgebiet zu beachten.
10 Urheberrechtliche Pauschalabgabe
Bei Geräten oder Medien zum Anfertigen oder Speichern von Vervielfältigungen (z.B. Scanner, Drucker, Tablets, Smartphones, CDs Festplatten, SD-Karten, USB-Sticks, Kopiergeräte) muss der Anbieter sicherstellen, dass – soweit in dem jeweiligen Vertragsgebiet anwendbar – die urheberrechtliche Pauschalabgabe geleistet worden ist und ggf. bestehenden Auskunfts- und Meldepflichten nachkommen.
11 Textilien, Lebensmittel, Kosmetika
Bei Artikeln wie z.B. Textilien, Lebensmitteln und Kosmetika sind besondere Informationspflichten einzuhalten und z.B. die Faserzusammensetzung/die Zutaten/die Bestandteile in einer bestimmten Reihenfolge anzugeben.
12 Artikel mit erweiterter Herstellerverantwortung (EPR)
Von EPR-Pflichten (EPR – Extended Producer Responsibility) betroffene Artikel sind v.a. Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Einwegkunststoffprodukte. In manchen Ländern, wie z.B. Frankreich, gelten EPR-Bestimmungen auch für weitere Produktkategorien. Hersteller dieser Produkte haben eine erweiterte Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus der Produkte und deren Umweltauswirkungen. Soweit gesetzlich gefordert, muss der Anbieter durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Herstellerpflichten bei den betroffenen Artikeln erfüllt sind, entweder durch ihn selbst oder über einen seiner Vorlieferanten. Er muss dies Unite auf Verlangen nachweisen.
Beispielhaft und nicht abschließend werden folgende EPR-Pflichten benannt. Diese müssen grundsätzlich für jedes Lieferland separat erfüllt werden:
Verpackungen: Je nach Gesetzgebung des Vertragsgebietes Pflicht zur Anmeldung beim nationalen Verpackungsregister und finanzielle Beteiligung an einem Entsorgungssystem.
Elektro- und Elektronikgeräte: Je nach Gesetzgebung des Vertragsgebietes Registrierungspflicht bei den zuständigen nationalen Behörden, Kennzeichnung zur ordnungsgemäßen Entsorgung, Rücknahme von Altgeräten.
Batterien: Je nach Gesetzgebung des Vertragsgebietes Registrierungspflicht bei den zuständigen nationalen Behörden, Kennzeichnung zur ordnungsgemäßen Entsorgung, Informationspflichten, Rücknahme von Altbatterien.