Unite liegt der Schutz unserer Umwelt sehr am Herzen. Deshalb richten wir unsere Geschäftsprozesse nach ökologischen Gesichtspunkten aus und legen großen Wert darauf, verantwortungs- und umweltbewusst am Markt zu agieren. Wenn Sie sich für die Nachhaltigkeitsinitiativen von Unite interessieren, schauen Sie gerne hier: https://unite.eu/de-de/verantwortung
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Anforderungen zusammengestellt, die im Zusammenhang mit Recycling und Entsorgung von uns beachtet werden.
Elektro- und Elektronikgeräte
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) bezweckt die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und möchte sicherstellen, dass wertvolle Rohstoffe, die die Geräte auch dann noch enthalten, wenn sie bereits zu Abfall geworden sind, durch Recycling weiterhin genutzt werden können. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass eine unsachgemäße Entsorgung Umweltschädigungen oder Gesundheitsgefährdungen hervorruft.
Altgeräte sind daher nicht im Hausmüll, sondern an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle zu entsorgen. Daneben ist Unite als Vertreiber gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme dieser Altgeräte verpflichtet.
Neben Bildschirmen, Fernsehgeräten und Wärmeüberträgern zählen zum Beispiel auch Lampen, Leuchten, Tonerkartuschen und Druckerpatronen zu den vom ElektroG erfassten Geräten.
FAQ Elektrogeräte
Elektro- und Elektronikgeräte werden mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Das Symbol ist entweder auf dem Gerät selbst zu finden, anderenfalls kann es auch auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein abgedruckt sein.

Die Rücknahme erfolgt durch unseren Partner “take-e-way". Hier finden Sie die durch unseren Partner eingerichteten Rückgabestellen in Ihrer Nähe.
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes bei Unite können Sie ein Altgerät, dessen Funktionen im Wesentlichen mit denen des Neugeräts übereinstimmen, unentgeltlich zurückgeben. Voraussetzung ist, dass die Beschaffenheit und Menge der anfallenden Altgeräte vergleichbar sind mit den üblicherweise in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten. Bitte nehmen Sie Ihre Unite-Rechnung über den Kauf des Neugerätes mit, um das Altgerät zurückzugeben.
Darüber hinaus besteht die Rückgabemöglichkeit auch dann, wenn kein Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes erfolgt, das Altgerät jedoch eine Kantenlänge von 25 cm nicht überschreitet.
Wichtig ist es, vor Rückgabe eines Elektroaltgerätes personenbezogene Daten von dem Gerät zu löschen. Außerdem sind Lampen sowie Batterien und Akkus - insofern sie zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können bzw. nicht vom Altgerät umschlossen sind - aus den Geräten zu entfernen. Wie Batterien und Akkus wiederum korrekt entsorgt werden, erfahren Sie im Abschnitt “Batterien & Akkumulatoren”.
Batterien & Akkumulatoren
Batterien und Akkus enthalten neben wertvollen Ressourcen wie Lithium, Nickel oder Mangan auch Schadstoffe. Daher darf die Entsorgung von Batterien und Akkus nicht im Hausmüll erfolgen. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne weist Sie auf das Erfordernis einer gesonderten Entsorgung hin:

Hinsichtlich der Entsorgung der Altbatterien ist zwischen Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien zu unterscheiden. Gerätebatterien sind gekapselt und können in der Hand gehalten werden. Industriebatterien sind Batterien, die ausschließlich industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeugbatterien sind Batterien, welche für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind.
Cadmium und Blei
Batterien, die Cadmium oder Blei enthalten, dürfen nur unter bestimmten Vorgaben erworben werden.
Cadmiumhaltige Batterien:
Grundsatz: Gerätebatterien dürfen maximal 0,002 Gewichtsprozent Cadmium (ausgedrückt als metallisches Cadmium) enthalten.
Ausnahme: Bis zum 18. August 2025 gilt die Gewichtsprozentgrenze für Cadmium nicht, wenn die Gerätebatterien zur Verwendung der folgenden Geräte und Systeme bestimmt sind:
schnurlose Elektrowerkzeuge
Not- und Alarmsysteme, einschließlich Notbeleuchtung
medizinische Geräte
Bleihaltige Batterien:
Grundsatz: Gerätebatterien dürfen maximal 0,01 Gewichtsprozent Blei (ausgedrückt als metallisches Blei) enthalten.
Ausnahme: Bis zum 18. August 2028 gilt die Gewichtsprozentgrenze für Blei nicht für Zink-Luft-Knopfzellen.
FAQ Batterien & Akkumulatoren
Als Endnutzer können Sie Geräte-Altbatterien bei kommunalen Sammel- bzw. Freiwilligen Rücknahmestellen kostenfrei zurückgeben. Auch im Handel ist eine kostenfreie Rückgabe möglich, insofern Batterien und Akkumulatoren im Sortiment geführt werden. Die Rückgabe beschränkt sich auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie bei der umweltverträglichen Entsorgung der Geräte-Altbatterien unterstützen. Bitte setzen Sie sich hierfür telefonisch unter der Servicenummer +49 (0) 89 12 140 777 oder per E-Mail unter service.de@unite.eu mit uns in Verbindung.
Möchten Sie als Endnutzer Fahrzeug- und Industriebatterien entsorgen, so setzen Sie sich bitte mit uns unter der Servicenummer +49 (0) 89 12 140 777 oder per E-Mail unter service.de@unite.eu in Verbindung. Wir kümmern uns in Zusammenarbeit mit den Herstellern um die umweltverträgliche Entsorgung.
Verpackungen
Als Beschaffungsplattform sind wir uns unserer Verantwortung im Umgang mit Verpackungen bewusst, unterliegen jedoch keiner Systembeteilungs- und Registrierungspflicht nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Das VerpackG bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Es gilt für alle, mit Waren befüllten und beim Endverbraucher anfallenden Verpackungen.
Wir überprüfen, ob unsere Lieferanten ihre eigenen Systembeteiligungs- und Registrierungspflichten erfüllen. Neben einer eigenständigen jährlichen Überprüfung der Lieferantenangaben ist eine Bestätigung über die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen durch unsere Lieferpartner integraler Bestandteil der zwischen uns und unseren Lieferpartnern getroffenen Vereinbarung.